Konditionen
Im Folgenden findest du Informationen zum Honorar, der Terminvereinbarung, zu der Anzahl von Sitzungen sowie zur Übernahme der Kosten durch Krankenkassen.
Honorar
Informationsgespräch kostenfrei per Telefon oder auch in der Praxis (15-30 Minuten)
Vorgespräch/Anamnese 45 €
Bevor wir mit der Behandlung beginnen können, möchte ich mir zunächst ein genaues Bild von der Situation und den Herausforderungen deines Kindes, deinen Zielen und Erwartungen sowie auch denen deines Kindes machen. Zeitgleich kann dein Kind mich kennenlernen und schauen, ob es sich mit mir wohl fühlt. Dies ist besonders wichtig, für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Hierfür dient ein ca. 45 minütiges Gespräch, in dessen Rahmen ich deinem Kind auch schon mal einen ersten Einblick in die Art und Weise geben würde, wie wir arbeiten. Sollte dein Kind danach das Gefühl haben, dass es gerne mit mir zusammenarbeiten möchte, würden wir einen Termin für eine erste Sitzung vereinbaren.
Hypnosesitzung 90 € pro Stunde
Der Termin beinhaltet ein Vorgespräch und die Hypnose sowie ggf. die Besprechung von kleineren Hausaufgaben. Bei jüngeren Kindern bist du als Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte/r während der ganzen Zeit mit dabei, bei älteren Kindern verlässt du nach dem Vorgespräch den Raum.
Aus der Erfahrung heraus ist häufig ein Zeitrahmen von 60 Minuten bei jüngeren Kindern und bei älteren Kindern bzw. Jugendlichen von bis zu 90 Minuten pro Sitzung angemessen. Sobald ersichtlich wird, dass dein Kind die Konzentration nicht mehr halten kann, würden wir die jeweilige Sitzung sicher beenden und bei Bedarf einen Folgetermin vereinbaren.
Terminvereinbarung
Du kannst mit mir telefonisch, per E-Mail oder auch über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.
Da ich nur nach vorheriger Terminvereinbarung arbeite, halte ich mir die vereinbarte Zeit nur für dich frei. Solltest du einen fest vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sage diesen daher bitte mindestens 24 Stunden vorher kostenfrei ab. Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Rechnungsbetrag fällig. Nicht abgesagte Termine stelle ich in voller Höhe in Rechnung.
Anzahl von Sitzungen
Hypnosetherapie ist ein hocheffizientes Verfahren. Mit ihr lassen sich in der Regel auch komplexe bzw. tiefgreifende Verletzungen, festsitzende Blockaden bzw. Denk-, Fühl- und Verhaltensmuster, die sich über viele Jahre ausgebildet haben, auflösen.
Um für dein Kind ein optimales Ergebnis zu erzielen, ist es wichtig dieses über einen definierten Zeitraum zu begleiten. Du solltest daher – je nach Thema – bereit sein, gegebenenfalls mehrere Sitzungen in Anspruch zu nehmen.
Die meisten Themen lassen sich in einer Kurzzeittherapie auflösen, die sich über zwei bis vier Hypnosesitzungen erstreckt. Es gibt aber auch Beschwerden, die sich innerhalb einer einzigen Sitzung auflösen lassen bzw. einer längeren Behandlung bedürfen. Aber auch bei Problemen, die einer längerfristigen Behandlung bedürfen, ist es in der Regel so, dass sich schon nach den ersten Sitzungen klare Verbesserungen zeigen.
Übernahme der Kosten durch Krankenkassen
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen ist abhängig von der Erkrankung und der Krankenkasse. Bitte kläre die persönlichen Voraussetzungen für eine Erstattung im Vorfeld mit deiner privaten Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung ab. Bei möglichen Rückfragen durch deine Krankenkasse stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Gerade bei kurzer Therapiedauer empfehle ich bei (älteren) Jugendlichen abzuwägen, die Kosten selbst zu tragen, ohne die private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies kann, z. B. bei späterem Abschluss einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung versicherungstechnische Vorteile mit sich bringen bzw. eine Aussicht auf Verbeamtung unterstützen.
Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten grundsätzlich nicht. Solltest du für dein Kind jedoch schon länger auf der Suche nach einem Therapieplatz sein und nachweisen können, dass ihr bisher vergeblich gesucht habt und auf Wartelisten steht, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, auch Therapien durch Heilpraktiker/innen für Psychotherapie zu genehmigen. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse und ist eine Kann-Leistung. D. h., es lohnt sich in dem Fall bei deiner Krankenkasse nachzufragen. Wichtig: In der Regel darf dann eine Therapie erst erfolgen, wenn eine Genehmigung erfolgt ist.